Grundsätzlich sind Anfragen wegen Abdruckgenehmigung immer an denjenigen zu stellen, der die deutschsprachigen Rechte hat. Dies geht aus dem Impressum hervor. Nehmen wir an, Sie möchten aus einem THREE-IN-ONE-Skript von VAK etwas abdrucken. Sie richten Ihre Anfrage also an VAK – dann kann es aber je nach den besonderen Umständen sein, dass VAK gehalten ist, die Urheber und amerikanischen Rechteinhaber in die Entscheidung einzubeziehen.