FAQ

Skripten von THREE IN ONE

Grundsätzlich sind Anfragen wegen Abdruckgenehmigung immer an denjenigen zu stellen, der die deutschsprachigen Rechte hat. Dies geht aus dem Impressum hervor. Nehmen wir an, Sie möchten aus einem THREE-IN-ONE-Skript von VAK etwas abdrucken. Sie richten Ihre Anfrage also an VAK – dann kann es aber je nach den besonderen Umständen sein, dass VAK gehalten ist, die Urheber und amerikanischen Rechteinhaber in die Entscheidung einzubeziehen.